Unterscheidung Versicherungsvertreter (Versicherungsagent)/ Versicherungsmakler

Wenn eine zwischen Kunden und Versicherung stehende Vermittlungsperson einen Fehler macht und hierdurch ein Schaden angerichtet wird, so hat der Kunde einen Schadensersatzanspruch. Für den Geschädigten ist es wichtig, ob er diesen direkt gegen die hinter der Vermittlungsperson stehende Versicherung oder gegen die Person persönlich durchsetzen kann.

Die Beantwortung dieser Frage ist davon abhängig, ob die Person Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler ist.

Der Versicherungsvertreter (auch Versicherungsagent) vertritt -wie der Name schon sagt- die Versicherung. Er handelt damit zugunsten und zulasten der Versicherung; die Versicherung haftet dem Geschädigten.

Der Versicherungsmakler steht im Lager des Kunden. Dessen Fehler werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet.

Mittlerweile sind derartige Mittelspersonen registriert. Auf der Internetseite www.vermittlerregister.info kann man erste Ermittlungen über die handelnden Personen anstellen.

2 - 7818.